Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma See-IT-Service


§ 1 Vertragsgegenstand
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen See IT Service und dem Vertragspartner. Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Sie gelten auch dann, wenn der Vertragspartner über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt und/oder auf solche hinweist, es sei denn, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden schriftlich bei Vertragsabschluss vereinbart. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.

§ 2 Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen See IT Service und dem Vertragspartner kommt dadurch zustande, dass See IT Service schriftlich oder mündlich, fernschriftlich oder fernmündlich, den Vertragsabschluss bestätigt.

§ 3 Leistungen und Preise
See IT Service kann sich zur Erfüllung der Leistungspflichten Dritter bedienen. Bei den von See IT Service erbrachten Serviceleistungen handelt es sich um Dienstverträge nach § 611 ff. BGB. See IT Service behält sich bei Dienstverträgen den Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere Leistung verweigern, wenn der Vertragspartner sich in Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise vereinbarte Termine nicht einhält. In diesem Fall ist See IT Service berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu berechnen.

§ 4 Installationsleistungen
Voraussetzung für die Installation ist die uneingeschränkte Lauffähigkeit des Hardwaresystems und der beigefügten Software. Sollte aufgrund von Ware, die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war, keine erfolgreiche Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung (Anfahrt + Arbeitszeit) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen (Hardwareausstattung, Software, räumliche Entfernungen, Defekte, Viren etc.) nicht den definierten Mindestanforderungen seitens des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entspricht. Sind zusätzliche Arbeiten zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen notwendig (z.B. Virenbeseitigung, Aufrüstung des Systems, Installation von Service Packs etc.), so werden diese Leistungen (z.B. mehrfache Anfahrt) zusätzlich in Rechnung gestellt. Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) durch See IT Service.

§ 5 Reparatur- und Wartungsleistungen
Für die Leistungen von See IT Service sind in jedem Fall die erbrachten Anfahrt- und Arbeitszeitleistungen - unabhängig vom Ergebnis - zu entrichten. Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen Umstand beruht, der von See IT Service nicht zu vertreten ist. See IT Service kann insoweit nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit angelastet werden. Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen, wenn 
- der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt
- ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist
- der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war und/oder keinen Zugang zu den Geräten ermöglicht hat
- der Auftrag storniert wurde und See IT Service bereits auf dem Weg zum Kunden war oder der Auftrag während der Ausführung storniert wird.
Weisen die aufgeführten Arbeiten Mängel auf, die sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von See IT Service zurückführen lassen, so ist der Auftraggeber berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Darüberhinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. Für Beschädigungen oder Verlust der instand zusetzenden oder zu überholenden Gegenstände bei Durchführung der Serviceleistungen haftet See IT Service, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von See IT Service beruhen. Der Ersatzanspruch ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherung zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand (Tageskopien) zu halten; für Datenverluste oder/und -änderungen übernimmt See IT Service keine Haftung.

§ 6 Beratungsleistungen, Schulungen, Einweisung
Telefonische Beratung ist Arbeitszeit und wird nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird. See IT Service hat den Kunden zuvor über den gültigen Preis und die Berechnung der Beratungsleistung zu informieren. Ein Beratervertrag für fernmündliche Beratung kommt im Zweifel bereits durch Anruf des Kunden bei See IT Service zustande.

§ 7 Lieferung von Waren
Bei Direktlieferung der Ware an den Kunden hat See IT Service seine Leistungspflicht mit der Übergabe der Ware erbracht. Die Gefahr geht auf den Kunden über. Zur Erprobung oder zu leihweise gelieferten Gegenständen oder Software, sowie mietweise überlassene Waren, verbleiben bei dem Kunden auf dessen Gefahr; er ist für die sachgemäße Benutzung und verantwortlich. Auf Verlangen sind die Waren zu Lasten des Kunden zu versichern. Beschädigungen und Verlust werden dem Kunden berechnet.

§ 8 Preise
See IT Service hält sich an die schriftlichen Angebotspreise (Brief, E-Mail) 7 Tage gebunden mit Ausnahmen von Aktionsangeboten die zeitlich oder in der Menge beschränkt zu beschaffen sind. Bei einer nach Angebotsabgabe auftretenden Lieferschwierigkeiten oder Abkündigung des Produkts besteht kein Anspruch auf Beschaffung. Für die Standardserviceleistungen ist die gültige Preisliste zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Auftraggeber maßgebend.

§ 9 Zahlungspflichten
Zahlungen an See IT Service sind, sofern keine gesonderte Vereinbarung vorliegt, im Voraus fällig. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder diese zwischen den Vertragspartnern unstrittig sind. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet.

§ 10 Dauer von Wartungsverträgen
Die Laufzeit der Wartungsverträge gilt mindestens 2 Jahre. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um 1 Jahr, sofern er nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf des Vertragsjahres in schriftlicher Form gekündigt wird.

§ 11 Informationspflichten
Der Auftraggeber ist bei der Bestellung von Leistungen/Waren verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich seine, für die Geschäftsabwicklung relevanten Daten ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist er verpflichtet, die geänderten Daten See IT Service mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten an, so kann See IT Service vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde ist verpflichtet, die durch ihn entstandenen Kosten (z.B. Anfahrt, Buchungskosten etc.) zu tragen, die durch sein Verschulden entstanden sind. Der Rücktritt muss schriftlich oder per Telefon erfolgen.

§ 12 Haftungsausschluss
See IT Service weist ausdrücklich auf die Pflicht des Kunden hin alle Daten zu sichern und zu schützen. Es wird keine Gewähr für die Daten des Kunden übernommen und keinesfalls wird für den Verlust von Daten eine Haftung übernommen, weder bei Fehlfunktionen eines durch See IT Service empfohlenen oder installierten Systems oder Programms, noch durch Schäden, die durch Handlungen von See IT Service (z. B. Reparatur, Wartung. etc.) an den Daten verursacht werden. Ausgeschlossen sind des Weiteren alle Ansprüche wegen Folgeschäden und Schäden aus der Durchführung der Reparatur bzw. Servicearbeiten, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens See IT Service vorliegt. Neben den o. a. Bedingungen gelten für Software, die durch See IT Service installiert wird, folgende Bedingungen: See IT Service leistet keine Gewähr für die Funktion und Mängelfreiheit von Software. Jegliche Software wird nur auf Verlagen des Kunden installiert. Der Besitz gültiger Lizenzen wird vorausgesetzt.

§ 13 Eigentumsvorbehalt
See IT Service behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur Bezahlung des vollständigen Rechnungsbetrages vor. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist See IT Service berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die von ihr gelieferte Ware zurückzuholen. Ein weiterer Verzugsschaden bleibt davon unberührt. Solange der Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware besteht, darf diese weder an Dritte verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Sollten die Rechte von See IT Service beeinträchtigt werden oder solches drohen, hat der Vertragspartner unverzüglich See IT Service davon zu benachrichtigen und alle Informationen, die geeignet sind, die Rechte von See IT Service zu wahren, zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner hat in diesem Fall die Verpflichtung, auf die Rechte von See IT Service hinzuweisen.

§ 14 Schutzrechte
Der Vertragspartner sichert zu und haftet gegenüber See IT Service dafür, dass er die von See IT Service geprüften Daten und etwaige zugrunde liegende Software zu recht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten See IT Service im Rahmen des Auftrages zugänglich zu machen. See IT Service weist darauf hin, dass personenbezogene Daten per EDV gespeichert werden, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Gemäß § 26 I, 43 III BDSG setzen wir Sie hiermit von der Speicherung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten in Kenntnis. See IT Service verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend, dass keinerlei Daten des jeweiligen Vertragspartners an Dritte weitergeben wird, sofern wir hierzu nicht rechtlich verpflichtet sein sollten.

§ 15 Lagerkosten
Der Vertragspartner ist dazu verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung über die Reparaturkosten oder über die Fertigstellung der
Reparatur das Gerät abzuholen. Nach entsprechender Mitteilung gerät der Kunde unverzüglich in Verzug. Ab
Verzugseintritt werden die Lagerkosten (1 Euro pro Kalendertag zzgl. MwSt.) geltend gemacht. Unsere
Aufbewahrungspflicht erlischt, sobald die Lagerkosten den Zeitwert des Gerätes abzgl. entstandener Reparaturkosten übersteigen. 

§ 16 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Für diese Geschäftsbedingungen, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen See IT Service und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von See IT Service Gerichtsstand. See IT Service ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von See IT Service Erfüllungsort. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


Stand: 2023-08-15 15:51:50